Wir begrüßen unseren lieben Gast im Hotel Dorottya und wünschen Ihnen eine gute Erholung, eine angenehme Auszeit und eine erlebnisvolle Entspannung.
Unsere Mitarbeiter tun alles dafür, um es zu verwirklichen, aber die Zusammenarbeit der Gäste ist auch unerlässlich. Dabei helfen wir mit unserer nachfolgenden Hausordnung.
Die Hausordnung ist der untrennbare Teil des Vertrages des Hotels.
ANMELDUNG
Der Gast ist verpflichtet, sich vor der Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Hotels anzumelden.
Der Gast bekommt als Zimmerschlüssel eine Karte, zu dem ist es nötig den/die in dem Zimmer wohnenden Gast/Gäste zu registrieren.
Die Registration bedeutet die genaue Ausfüllung des Meldezettelsin der Software des Hotels und denNachweis der Personenidentität des Gastes/der Gäste. Unser Hotel hat eine Meldepflicht bei der Nationalen Datenzentrale für Tourismus (NTAK), deshalb müssen alle Personen es ausfüllen. In das System von NTAK kommen die folgenden Daten: Geschlecht, Geburtsjahr, Geburtsort und Postleitzahl. Das System NTAK hat ausschließlich ein statistisches Ziel, es ist zur digitalen Verwaltung der zur Statistik gehörenden Daten geeignet. Es nimmt keine persönlichen Daten bezüglich der Gäste an und speichert solche auch nicht. Es gibt weitere Informationen unter: https://info.ntak.hu/adatszolgaltatas.
Die Vorlage des Personalausweises ist für das Hotel eine wesentliche Vertragsbedingung.
Im Falle von Staatenlosen und keinen Staatsbürgern der Europäischen Union ist die Vorlage und die Übergabe des Reiseausweises für Staatenlosen, bzw. des Passes aufgrund einer Rechtsnorm obligatorisch.
Der Gast stimmt durch die Registration dem zu, dass der Dienstleister seine bei der Anmeldung übergebenen Personalien zum Zweck des Zustandekommens bzw. der Bestätigung der Erfüllung, Ausführung des Vertragesbzw. der Geltendmachung eines eventuellen Anspruchs innerhalb der Verjährungsfrist verwaltet bzw. archiviert. Der Gast stimmt weiterhin durch die Registration dem zu, dass der Dienstleister zum Zweck der Erfüllung bzw. der Bestätigung der Erfüllung seiner in den einschlägigen Rechtsvorschriften bestimmten Verpflichtungen (besonders bezüglich der Ausländerbehörde sowie der Kurtaxe)diese solange verwaltet, bis die zuständige Behörde die Erfüllung der in den gegebenen Rechtsnormen bestimmten Verpflichtungen kontrollieren kann.
Die Angabe der obligatorisch anzugebenden Daten durch den Gast ist die Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Dienstleistung des Hotels.
Der Kreis der obligatorisch anzugebenden Daten ist: der Name, die Adresse, die Staatsangehörigkeit, die Nummer des Personalausweises/Passes, der Geburtsort und das Geburtsdatum.
Der Kreis der optional anzugebenden Daten ist: E-Mail-Adresse*/Telefonnummer.
*Bei der Anmeldung kann sich der Gast so äußern, dass er dem zustimmt, dass die das Hotel Dorottya betreibende LigetGasztro GmbH seine übergebenen Personalien auch zum Zweck ihrer Marketingtätigkeit benutzen kann. Aufgrund dieser Zustimmung ist die LigetGasztro
GmbH besonders, aber nicht ausschließlich, dazu berechtigt, dem Gast ihre Angebote, sonstige Prospekte in Form von Post-, E-Mail-, oder sonstigen Sendungen, Nachrichten zuzuschicken.
Die LigetGasztro GmbH ist zur Benutzung der Personalien des Betroffenen zu Marketingzwecken so lange berechtigt, bis die diesbezügliche Zustimmung von dem Gast schriftlich zurückgezogen wird.
Die Zimmer können am Anreisetag ab 14:00 Uhr bezogen werden.
Das frühere Beziehen des Zimmers ist aufgrund vorheriger Abstimmung, abhängig von der Auslastung möglich, für das das Hotel berechtigt ist, einen Aufschlag zu berechnen.
ABMELDUNG
Am Tag der Abreise ist der Gast verpflichtet das Zimmer zusammen mit seinem Gepäck, seinen mitgebrachten Sachen bis 10:00 Uhr zu verlassen, und seine bei der Anmeldung erhaltene Chipkarte an der Rezeption abzugeben. Im Falle der Nichtabgabe der Karte kann das Hotel eine Gebühr im Wert von 2.000 Ft / Karte berechnen.
Im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers ist das Hotel berechtigt den im Vertrag bestimmten Aufschlag zu berechnen.
Der Gast ist verpflichtet den Gegenwert seines Hotelaufenthaltes, einschließlich auch der in Anspruch genommenen sonstigen Dienstleistungen spätestens vor seiner endgültigen Abreise aus dem Hotel auf die im Vertrag des Hotels bestimmte Weise zu begleichen.
Bei der Verweigerung der Zahlung aus irgendeinem Grund ist das Hotel berechtigt die in das Hotel mitgebrachten Sachen des Gastes zurückzuhalten und sein Pfandrecht an denen geltend zu machen.
Das Hotel macht bei einer Abreise ohne Bezahlung neben der polizeilichen Anzeige auf dem Rechtsweg seine Forderung dem Gast gegenüber geltend, dessen Kosten der Gast bezahlt.
Wir machen unsere lieben Gäste darauf aufmerksam, dass unser Hotel mit den nachträglich entstandenen und nicht beglichenen Dienstleistungsgebühren die Bankkarte des Gastes belastet oder nachträglich in Rechnung stellt.
BESUCHER
In den Zimmern des Hotels können sich nur die bei der Rezeption registrierten Gäste aufhalten.
Der Gast haftet für das Verhalten seines Besuchers – einschließlich auch der eventuellen Verursachung von Schaden -. Das Hotel schließt die Haftung für den dem Gast und/oder einem Drittendurch den Besucher verursachten Schaden aus.
Das Hotel verrechnet für den Gast über der in der Reservierung stehenden Anzahl einen Listenpreis / rack rate.
GÄSTE UNTER 18 JAHREN
Die Dienstleistungen des Hotels können Gäste unter 18 Jahren nur in Begleitung der Eltern oder mit der schriftlichen Genehmigung der Eltern in Anspruch nehmen.
Die Begleiter des Kindes haften für die Unversehrtheit des Kindes und für die durch es verursachten Schäden.
Auf dem Gelände, in der Veranstaltung des Hotels kann eine Person unter 18 Jahren keinen Alkohol konsumieren. Die Eltern, eine von ihnen beauftragte geschäftsfähige Person sind verpflichtet für die Einhaltung/ Einhalten lassen dieser Verpflichtung zu sorgen. Für die rechtlichen, moralischen und finanziellen Folgen der Verletzung dieser Verpflichtung haften die Eltern oder die von ihnen beauftragte geschäftsfähige Person vollständig.
BEHERBERGUNG VON KLEINTIEREN
Auf dem Gelände des Hotels gibt es keine Möglichkeit, Kleintiere zu beherbergen.
GERÄTE, EINRICHTUNGEN VON HOTEL
Der Gast ist verpflichtet die Geräte, die Einrichtungen des Hotels bestimmungsgemäß zu benutzen, die Unversehrtheit seiner materiellen Güter zu bewahren.
Der Gast ist verpflichtet den Schaden aus einer nicht bestimmungsgemäßen Benutzung auf Aufforderung des Hotels, aber spätestens vor seiner Abreise zu ersetzen.
Für den fahrlässig, eventuell im angetrunkenen Zustand verursachten Schaden berechnet das Hotel eine spezielle Schadenersatzgebühr. Der Einrichtungs-, Ausrüstungsgegenstand des Hotels kann von dem Gelände des Hotels ausschließlich mit der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Hotels hinausgebracht werden.
Irgendeine Umordnung des Hotelzimmers, die Umstellung von Möbeln kann ausschließlich von dem Mitarbeiter des Hotels oder seinem dafür bestellten Beauftragten gemacht werden.
Das Mitnehmen von Sachen des Hotels ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Hotels gilt als Straftat und das Hotel unternimmt in diesem Fall die nötigen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Schritte.
Der Gast ist verpflichtet die Schadhaftwerdung irgendeines Gerätes, Einrichtungsgegenstandes des Hotels dem Hotel zumelden. Der Gast ist nicht berechtigt den Fehler selbst zu reparieren oder das Reparieren zu versuchen. Das Hotel schließt die Haftung für die daraus entstehenden Schäden aus, es belastet den den Schaden verursachenden Gast.
WIFI
Im Hotel gibt es Wifi-System, dessen Benutzung kostenlos ist.
Der Gast bekommt das Passwort des Wifi-Anschlusses bei der Anmeldung im Hotel, gleichzeitig mit der Übernahme der Zimmerkarte. Man muss sich mit dem erhaltenen Kode an das Netz HotelDorottya anschließen.
Das kontinuierliche, ununterbrochene Funktionieren und Erreichbarkeit von Wifi werden von Hotel nicht garantiert.
Das Hotel haftet für die bei oder infolge der Benutzung von Wifi im Gerät des Gastes oder in dessen Inhalt entstandenen direkten oder indirekten Schäden nicht.
Der Gast nimmt die Dienstleistung auf eigene Verantwortung und Risiko in Anspruch.
SICHERHEIT
Das Hotel betreibt im Gebäude und in dessen äußeren (seitens der Straße) und inneren (im Hof) Umgebung im Interesse der Vermögens- und Personensicherheit der Gäste und des Hotels ein geschlossenes Kamerasystem, das 24 Stunden täglich, fortlaufend Aufnahmen macht und speichert.
Der Gast ist verpflichtet im Falle eines Brandes dem im Zimmer angebrachten Fluchtweg, bzw. den Anweisungen des am Ort anwesenden Feuerwehrmannes zu folgen. Es gibt Feuerlöscher auf dem Flur des Hotels. Der Gast ist verpflichtet bei Brand die Rezeption unverzüglich zu alarmieren.
Es ist verboten im Hotelzimmer eigenen Bügeleisen, Wasserkocher, Kaffeemaschine und sonstiges, nicht zu dem gewöhnlichen Reisebedarf gehörendes elektrisches Gerät – mit Ausnahme von Laptop, Notebook, Tablet, Fotoapparat, Videokamera – zu betätigen.
Im Hotelzimmer ist es verboten, während des Duschens, bei fließendem Wasser ein am elektrischen Netz geladenes Gerät wegen der Gefahr des Stromschlags zu benutzen!
SCHLÜSSELKARTE
Wenn der Gast während seines Hotelaufenthaltes seine Karte verlieren würde, ist er verpflichtet die Rezeption darüber sofort zu informieren! Wir ersuchen darum bei Abreise die Karte an der Rezeption abzugeben. Bei Verlieren oder Beschädigung der Schlüsselkarte beträgt die Schadenersatzgebühr 2 500,-Ft/Karte.
DIE AUF DAS HOTELGELÄNDE NICHT MITZUBRINGENDEN SACHEN
Das Hotel verbietet das Mitbringen der folgenden Sachen:
die laut den geltenden Rechtnormen als ätzende, brennbare Chemikalie, Stoffeingestuften Sachen
die laut den geltenden Rechtsnormen als feuergefährlich und/oder explosionsgefährlich eingestuften Sachen,
besonders teure, wertvolle Wertsache, musealer Gegenstand,
Feuerwerk, Petarde deren Komponente, Bestandteile,
Abfall, für die Umwelt, die Gesundheit schädliche Sache,
Waffe, als Waffe geltender Gegenstand,
psychotropischer Stoff
Das Hotel kann auf vorheriges schriftliches Ersuchen des Gastes schriftlich das Mitbringen der nicht mitzubringenden Sache auf das Gelände des Hotels genehmigen.
Wenn der Gast ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Hotels eine nicht mitzubringende Sache auf das Gelände des Hotels mitbringt, kann das Hotel es auf die Kosten des Gastes entfernen oder entfernen lassen.
Das Hotel schließt die Haftung für den Schaden der ohne Genehmigung mitgebrachten Sache aus.
Der Gast haftet vollständig rechtlich und finanziell für jeden Schaden und Beeinträchtigung, das die ohne Genehmigung mitgebrachte Sache anderen Gästen, einem Dritten oder dem Hotel verursacht.
RAUCHEN
Das Hotel Dorottya ist ein Nichtraucher-Hotel. Dementsprechend ist es verboten in den geschlossenen Räumen (einschließlich der Gästezimmer), auf Gemeinschaftsgeländen des Hotels, sowie auf dem zum Hotel gehörenden ganzen offenen Gelände – mit Ausnahme der Raucherzonen – zu rauchen, bzw. elektrische Zigarette zu benutzen.
Die Hotelangestellten sind berechtigt die Gäste, sowie jede andere sich auf dem Hotelgelände aufhaltende Person auf die Einhaltung dieser Vorschrift, bzw. auf Aufhören mit Rauchen, E-Zigaretteaufmerksam zu machen.
Der Gast, bzw. jede andere sich auf dem Hotelgelände aufhaltende Person ist verpflichtet die Vorschrift einzuhalten, sowie der eventuellen Aufforderung nachzukommen.
Wir machen unsere lieben Gäste darauf aufmerksam, dass wir unseren Gästen, die in dem Zimmer trotz Warnung rauchen, eine Sonderreinigungsgebühr von 15 000,-Ft/Zimmer berechnen.
Wenn es über das Hotel wegen des rechtsverletzenden Verhaltens irgendeines Gastes oder einer anderen sich auf dem Hotelgelände aufhaltenden Person von der zuständigen Behörde aufgrund der einschlägigen Rechtsvorschrift eine Buße verhängt wird, dann ist das Hotel berechtigt den Betrag der Buße auf die das gegebenerechtsverletzende Verhalten zeigende Person abzuwälzen, bzw. dessen Bezahlung von ihr zu verlangen.
DAS WARNSCHILD „BITTE NICHT STÖREN!“ DO NOT DISTURB
Die Hotelangestellten machen dieReinigung der Zimmer ab 8 Uhr morgens fortlaufend. Der Gast zeigt mit dem Aushängen des Warnschildes „Bitte nicht stören! Do not disturb!“ an die äußere Klinke der Zimmertür ausdrücklich, dass die Mitarbeiter des Hotels ihn nicht stören sollen, nicht klopfen und das Zimmer nicht betreten sollen.
Der Gast hängt das Warnschild „Bitte nicht stören! Do not disturb!“ auf eigene Verantwortung und Risiko an die äußere Klinke der Zimmertür. Wenn die Mitarbeiter des Hotels an dem Abreisetag des Gastes an der Klinke seiner Tür das Warnschild „Bitte nicht stören! Do not disturb!“ finden und der Gast auf den Telefonanruf des Hotels nicht reagiert, können die Mitarbeiter des Hotels nach 11:00 Uhr das Zimmer zu jeder Zeit betreten.
In Ausnahmesituation (zum Beispiel Brand, Terrorattacke usw.) sind die Mitarbeiter des Hotels berechtigt ohne vorherigen Telefonanruf, bzw. wenn das Hotel aufgrund der zur Verfügung stehenden Informationen begründet annimmt, dass das Leben, die Gesundheit, die körperliche Unversehrtheit, dieVermögenssicherheit des Gastes in Gefahr ist oder sein kann, und der Gast auf den Telefonanruf des Hotels nicht reagiert, das Zimmer zu betreten.
Für die Schäden, Beeinträchtigungen wegen der nicht bestimmungsgemäßen Benutzung desWarnschildes „Bitte nicht stören! Do not disturb!“ haftet das Hotel nicht.
REINIGUNG
Das Hotel reinigt im Bedarfsfall auf Bitte des Gastes das Zimmer.
Bei der Reinigung wird das Nachfolgende gemacht: Lüftung ● Bettmachen (wenn es darauf keine Wertsachen, persönliche Gegenstände gelegt wurden) ● Leeren von Mülleimer ● Abwischen von Toilette, Duschkabine ● Auffüllen von Toilettenpapier, Toilettenartikel
Wir machen unsere lieben Gäste darauf aufmerksam, dass das Hotel aus Umweltschutzgründennur die auf den Boden des Badezimmers gelegten Handtücher wechselt, sowie die Bettwäsche 4-täglich gewechselt wird.
WASCHEN, BÜGELN
Das Hotel übernimmt Waschen, Bügeln laut den in Waschverzeichnis Geschriebenen. Das Waschverzeichnis und die Preisliste sind in der Mappe im Zimmer.
Gemäß Brandschutzordnung des Hotels, ist es verboten im Zimmer den eigenen Bügeleisen zu benutzen.
MINIBAR
In der Minibar können ausschließlich die von Hotel eingelegten Produkte sein. Die Minibar kann zum Kühlen, zur Lagerung der Sachen des Gastes nicht benutzt werden.
Das Konsumieren der Produkte der Minibar erfolgt gegen Gebühr.
Die aktuelle Preisliste befindet sich auf der Minibar.
Der Gast begleicht den Konsum aus der Minibar bei der Abreise an der Rezeption.
PARKEN
Die Fahrzeuge der Hotelgäste können gegen Gebühr auf dem sich vor dem Hotel befindenden, unbedeckten und nicht bewachten Parkplatz parken. Dessen Gebühr beträgt 1.000 Ft / Tag, der Betrag in einigen unserer Angebote inbegriffen ist.
Die Parkplätze stehen in eingeschränkter Zahl zur Verfügung, eine vorherige Reservierung ist nicht möglich.
Auf dem Parkplatz muss gemäß den Vorschriften von StVO verkehrt werden.
Wenn der Gast den Parkplatz in Anspruch nehmen will, muss er bei der Anmeldung auf dem Meldezettel das Kennzeichen des Fahrzeuges angeben. Bei dessen Verweigerung oder Versäumung kann der Parkplatz nicht in Anspruch genommen werden.
Das Hotel haftet für den Schaden des parkenden Autos (durch das Wetter, anderes Fahrzeug verursachten Schaden usw.) nicht.
Der Gast haftet für den von ihm einem anderen parkenden Auto verursachten Schaden direkt dem Geschädigten.
FRÜHSTÜCK
Frühstück gibt es jeden Tag zwischen 07:00 – 10:00 Uhr.
Der Zimmerpreis beinhaltet das Frühstück nicht. Der Gast kann bei der Anmeldung an der Rezeption seinen Anspruch auf die Dienstleistung des Frühstücks mitteilen. Das Buffet-Frühstück beträgt 3.500 Ft/Person.
Das Frühstück erfolgt in Form von Buffet-Frühstück, das heißt ohne Bedienungspersonal, der Gast bedient sich selbst aus der sich auf den im Frühstücksraum aufgestellten Tischen befindenden Speise- und Getränkeauswahl.
Das Hotel bietet von dem Frühstücksbuffettisch einen unbegrenzten Speisekonsum, aber es können weder Speisen noch Getränke wegen späteren Konsums hinausgebracht werden. Wenn der Gast ohne vorherige Genehmigung des Hotels zum späteren Konsum Speise und/oder Getränke aus dem Frühstücksraum mitnimmt, ist das Hotel berechtigt mit 50% des Preises des Frühstücks /Person/Gelegenheit dieRechnung des Gastes zu belasten.
DRESS CODE – KLEIDUNG
Wir bitten unsere Gäste darum, die allgemeinen Kleidungsregeln einzuhalten.
In den Gaststätten des Hotels wird bei den Mahlzeiten die dem Anlass entsprechende Kleidung erwartet. Wir ersuchen darum in unserem Restaurant von dem Tragen von Bademantel, Pantoffel, Trainingshose abzusehen.
ORDNUNGSWIDRIGES VERHALTEN
Im Interesse der Ruhe der Gäste ist es auf dem Hotelgelände nach 22:00 Uhr – mit Ausnahme der durch das Hotel organisierten oder genehmigten Veranstaltung, Programm – das Lärmen, das Musikmachen, die Tätigkeiten mit Lärm, die Toneffekte, im Zimmer das Fernsehen, das Radiohören mit störender Lautstärke usw. verboten.
Auf dem Hotelgelände ist es unabhängig von dem Zeitpunkt jedes Verhalten, Benehmen verboten, das die Ruhe, die Sicherheit, das Sicherheitsgefühl, die Privatsphäre von anderen stört, als Belästigung gilt oder gelten kann, und zur Verängstigung von anderen geeignet ist.
Der Mitarbeiter des Hotels ist berechtigt den störenden und/oder Lärm machenden Gast zu mahnen. Die erste Mahnung ist gebührenfrei, für die zweite und dritte Mahnung belastet das Hotel die Zimmerrechnung des gemahnten Gastes mit je 5.000Ft. Nach der dritten Mahnung ist das Hotel berechtigt den Vertrag einseitig, mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Gast aus dem Hotel ohne Zurückzahlungs- und/oder Schadenersatzpflicht auszuweisen.
Das Hotel schließt die Haftung für jede Beeinträchtigung aus, das durch das Verhalten des Gastes einem anderen Gast verursacht wird.
Das Hotel ist teils auch ein Konferenzhotel, so kann es in einigen Veranstaltungen ein eventuell lauteres Verhalten, breitere Geste, abweichende Reaktion des Gastes/der Gäste vorkommen, als es anderenorts gewöhnlich ist.
KRANKHEIT, TODESFALL
Wenn der Gast während des Zeitraumes der Inanspruchnahme der Unterkunft-Dienstleistung krank wird und er nicht fähig ist, selbst in seinem eigenen Interesse vorzugehen, bietet das Hotel ärztliche Hilfe an.
Der Gast nimmt die angebotene ärztliche Hilfe auf eigene Verantwortung und Risiko in Anspruch.
Der Arzt ist nicht der Angestellte, der Beauftragte, der Mitwirkende des Hotels, das Hotel schließt für die Diagnose, die angewandte Therapie, deren Folge die Haftung aus.
Im Falle der Krankheit/des Todes des Gastes beansprucht das Hotel die Erstattung seiner Kosten seitens des Angehörigen, Erben bzw. des Bezahlers der Rechnungdes Kranken/Verstorbenen; bezüglich der eventuellen Arzt- und Verfahrenskosten, des Gegenwertes der Inanspruchnahme der Dienstleistungen vor dem Tod, und der durch die Krankheit/Tod entstandenen eventuellen Schäden von Ausrüstungen, Einrichtungsgegenständen.
Im Falle einer Infektionskrankheit des Gastes ist das Hotel berechtigt ohne Gebührenrückzahlung oder Schadenersatz mit sofortiger Wirkung den Vertrag zu kündigen. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet das Hotel innerhalb des in der Kündigung des Hotels angegebenen Zeitraumes zusammen mit seinem Gepäck auf eigene Kosten zu verlassen. Im Falle einer Infektionskrankheit ist das Hotel verpflichtet gemäß der Verordnung 18/1998 (VI.3) NM vorzugehen. (Diese Verordnung schreibt vor, was man bei einer Infektionskrankheit machen muss. Gemäß der Verordnung, wenn es einen solchen Verdacht gibt, ruft das Hotel einen Arzt und er stellt fest ob der Gast ansteckend ist oder nicht.)
FUNDSACHEN
Die Fundsachen können an der Rezeption abgegeben werden, wo sie registriert werden.
Das Hotel vernichtet das Lebensmittel, die lebensmittelartige Produkte, die Medikamente.
Das Hotel bewahrt die lagerfähigen Gegenstände 1 Monat lang auf.
Wenn sich der rechtmäßige Besitzer des gefundenen Gegenstandes meldet, kann er mit der Vorlage einer seine Personenidentität beweisenden Urkunde den Gegenstand übernehmen.
SCHADENERSATZPFLICHT DES HOTELS
Das Hotel ist im Falle von Bargeld, Wertpapier, Wertgegenstand nur dann verpflichtet den entstandenen Schaden zu ersetzen, wenn sie von Hotel in Verwahrung genommen wurden, oder die Übernahme in Verwahrung von ihm verweigert wurde.
Das Hotel macht den Gast ausdrücklich darauf aufmerksam, sein Bargeld, seinen Wertgegenstand, sein Wertpapier in dem Safe im Zimmer unterzubringen.
Wenn der Safe nicht oder nicht bestimmungsgemäß funktioniert, ist der Gast verpflichtet darüber die Rezeption des Hotels unverzüglich zu informieren. Für die Schäden aus Ausbleiben der Information oder der verspäteten Information haftet der Gast.
Das Hotel haftet für die Schäden der sonstigen, mitgebrachten Sachen des Gastes nur dann, wenn der Schadenfall an einem von dem Gast regelmäßig benutzten, oder für den Gast offenen Ort eintrat, zum Beispiel: Hotelzimmer, Flur, Garten.
Das Hotel haftet für die Schäden, den Verlust der mitgebrachten Sachen des Gastes – mit Ausnahme der aus dem Mitbringen ausgeschlossenen Sachen – in dem Fall, wenn der Wertgegenstand, die Mobilien bewiesen auf das Gelände des Hotels, in das Hotelzimmer mitgebracht wurden.
Die Beweisführung ist die Aufgabe des Gastes.
Für den so entstandenen Schaden muss das Hotel höchstens bis zum Zehnfachen des von dem Gast bezahlten Zimmerpreises von einem Tag haften.
Das Hotel wird von der Schadenersatzpflicht befreit, wenn es beweist, dass der Schadenaus einem unabwendbaren Grund außerhalb des Kreises der Gäste und der Angestellten entstand oder der Gast selbst den Schadenverursachte.
Der Gast benutzt bzw. nimmt die Einrichtungen und sonstige Dienstleistungen des Hotels bestimmungsmäßig, im Bewusstsein und Kenntnis seines eigenen gesundheitlichen, physischen, mentalen Zustandes in Anspruch, deshalb schließt das Hotel seine Haftung für Schäden aus der nicht bestimmungsmäßigen, bzw. nicht dem wahren gesundheitlichen, physischen, mentalen Zustand des Gastes entsprechenden Benutzung, Inanspruchnahmeaus.
Der Gast kann auf seine eigene Verantwortung um Wecken bitten, die eine aufmerksame Geste seitens des Hotels ist, es ist kein Teil der Dienstleistung des Hotels laut Vertrag. Das Hotel haftet für die Schäden aus Ausbleiben des gebetenen Weckens oder des verspäteten Weckens nicht.
DATENSCHUTZ
Das Hotel gibt Information über den jetzigen, früheren bzw. zukünftigen Aufenthalt des Gastes im Hotel einem Dritten, einschließlich dernahen Angehörigen des Gastes, ausschließlich aufgrund der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Gastes.
Dieses Informationsverbot bezieht sich auf das Ersuchen aufgrund einer Rechtsnorm nicht.
Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass das Hotel aufgrund Rechtsnormbestimmung verpflichtet ist an die ersuchende Behörde die im Ersuchen gebetene Personalien des Gastes herauszugeben, wenn dessen Rechtsnormbedingungen bestehen.
Das Hotel kann gegen die auf Rechtsnorm, Beschluss von Behörde oder Gericht basierende Datenleistung keinen Einwand erheben.
Vorliegende Hausordnung ist bis zum Zurückziehen gültig.
